Unerwünschte Telefon­anrufe von Kranken­versicherungs­vermittlern sind ein Ärgernis. Wenn unseriöse Vermittler aggressiv auftreten oder mit Falsch­informationen Vertrags­abschlüsse erschleichen wollen, liegt es im Interesse der Versicherer, dass sich ihre Kundinnen und Kunden gegen Belästigungen und Missbräuche wehren können.

Die Krankenversicherer haben deshalb eine Vereinbarung getroffen. Diese befindet sich zur Zeit in Revision aufgrund des neuen Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit.

Siehe dazu:
Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (admin.ch) und 
21.043 | Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit | Geschäft | Das Schweizer Parlament

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regulierung stehen wir Ihnen weiterhin für Fragen zur Verfügung.

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